Vom Werden und Wirken der Stiftung

Im Abendland haben mildtätige und gemeinnützige Stiftungen eine Jahrtausende alte Tradition. Ursprünglich gegründet im christlichen Glauben und in der Sorge um das eigene Seelenheil, basiert der Wandel des Stiftungsgedankens im letzten Jahrhundert auf einer breiten ethischen Fundierung: Mildtätigkeit und Gemeinnützigkeit werden gefördert, weil sie der Stärkung der tragenden Fundamente der menschlichen Zivilisation dienen.
Donatello Losito (1940 – 2008) hat in seinem Testament die Stiftung „Losito • Kressmann-Zschach Foundation“ errichtet. Seine Namenswahl bringt zum Ausdruck, dass seine vorverstorbene Ehefrau, die Berliner Architektin Sigrid Kressmann-Zschach-Losito (1929 – 1990), nachstehend Kressmann-Zschach genannt, ebenso wie er die Errichtung der Stiftung als ihren Willen bekundet haben. Der Stifter hat die Stiftung großzügig mit dem hinterlassenen Vermögen ausgestattet. Die zu Lebzeiten festgelegten Stiftungszwecke lassen erkennen, wo fürderhin die Schwerpunkte der mildtätigen und gemeinnützigen Aktivitäten liegen werden.

Selbstlos und, wie von dem Stifter gewünscht, keinen eigenwirtschaftlichen Zwecken dienend, dem Stiftungsrecht unterworfen und im August 2008 von der Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin als rechtsfähig und im September 2008 vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, widmet sich die „Losito • Kressmann-Zschach Foundation“ den folgenden gemeinnützigen und mildtätigen Stiftungszwecken:

Der Förderung des öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtswesens, insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an „Ärzte ohne Grenzen e.V.“, die „Johanniter Unfallhilfe e.V.“, den -„Malteser Hilfsdienst e.V.“ oder an andere Institutionen, die ähnliche Aufgabenstellungen verfolgen und verwirklichen.

 

Der Förderung von Kunst und Kultur unter der Beachtung der Gemeinnützigkeit, beispielsweise der Akademie der Künste in Berlin, des Holocaust-Denkmals in Berlin und vergleichbarer Institutionen.

 

Die selbstlose Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

 

Die Stiftungszwecke werden sowohl durch die unmittelbare Förderung und Durchführung von Projekten als auch durch die mittelbare Bereitstellung von Sach- und Geldmitteln zur finanziellen Unterstützung verwirklicht. Die Zweckverwirklichung kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen auch durch Hilfspersonen erfolgen.

 

Die Stiftung entscheidet nach freiem Ermessen darüber, welchen der vorgenannten Zwecke sie verfolgt und in welchem Umfang das geschieht. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

 

Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus Zuwendungen Dritter.
Organ der Stiftung ist der Vorstand. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und ihm obliegt die Geschäftsführung.

Zusammensetzung des Stiftungsvorstandes:

Vorsitzender:
Horst Borchers, Rechtsanwalt und Notar a.D.
Stellvertretender Vorsitzender:
Khalid M. Saidi, Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater
Tiziana Losito-Bundschuh, Chirurgin a.D.
Joanna Losito
Alexandra Athanassopoulos, Dipl.-Pädagogin und Therapeutin

Nach dieser kurzen Einführung in die Zwecke und Ziele sowie den Rechtsrahmen der „Losito • Kressmann-Zschach Foundation“, werden auf den folgenden Seiten Leben und Werk des Stifters und seiner vorverstorbenen Ehefrau vorgestellt und Anregungen gegeben, sich mit Kunst und Können von Donatello Losito und Sigrid Kressmann-Zschach intensiver zu beschäftigen.